Das
Verwaltungsgericht Gießen hat in einem weiteren
Klageverfahren die Abfallgebühren des Lahn-Dill-Kreises
bestätigt. Kläger ist die Industrie- und Handelskammer zu
Dillenburg. Schwerpunktmäßig ging es um die Gewerbemüllentsorgung,
speziell um den Anschluss- und Benutzungszwang für
Gewerbebetriebe.
Landrat Dr. Karl Ihmels
begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auch
wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorläge. Die
Klage sei seiner Einschätzung nach von der Entwicklung überholt
worden. Sie resultiere offensichtlich auch aus der
seinerzeit von der CDU inszenierten Stimmungsmache.
Einerseits habe nämlich
das Bundesverwaltungsgericht bereits vor einiger Zeit in
einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein Anschluss-
und Benutzungszwang für Gewerbebetriebe zulässig sei.
Insoweit habe die IHK keine rechtlich relevanten neuen
Gesichtspunkte vorgetragen.
Vor allem aber wäre die
IHK mit einem Prozesserfolg kaum glücklich geworden. Der
Anschluss- und Benutzungszwang war den Gewerbebetrieben nämlich
nur so lange lästig, wie sie noch die Möglichkeit hatten,
den Gewerbemüll unter dem Deckmantel der Scheinverwertung
los zu werden. Für das nicht ausgeschöpfte verpflichtende
Behältervolumen wurden sie vom Lahn-Dill-Kreis dann dennoch
in Anspruch genommen.
Inzwischen hat sich die
Situation total verändert. Die Wege der Scheinverwertung,
die am Ende in Einfachstdeponien insbesondere in den neuen
Bundesländern endeten, sind seit dem 1. Juni d. J.
verschlossen. Die Gewerbebetriebe müssen froh sein, über
den Anschluss- und Benutzungszwang ihre hausmüllähnlichen
Gewerbeabfälle zu den günstigen Hausmülltarifen des
Lahn-Dill-Kreises entsorgen zu dürfen. Wollten die
Unternehmen, als Konsequenz aus einem obsiegenden Urteil der
IHK, ihre Abfälle über den freien Markt * jetzt
gesetzeskonform * entsorgen, müssten sie deutlich höhere
Preise bezahlen. |