| Das
                    Verwaltungsgericht Gießen hat in einem weiteren
                    Klageverfahren die Abfallgebühren des Lahn-Dill-Kreises
                    bestätigt. Kläger ist die Industrie- und Handelskammer zu
                    Dillenburg. Schwerpunktmäßig ging es um die Gewerbemüllentsorgung,
                    speziell um den Anschluss- und Benutzungszwang für
                    Gewerbebetriebe. Landrat Dr. Karl Ihmels
                    begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auch
                    wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorläge. Die
                    Klage sei seiner Einschätzung nach von der Entwicklung überholt
                    worden. Sie resultiere offensichtlich auch aus der
                    seinerzeit von der CDU inszenierten Stimmungsmache. Einerseits habe nämlich
                    das Bundesverwaltungsgericht bereits vor einiger Zeit in
                    einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein Anschluss-
                    und Benutzungszwang für Gewerbebetriebe zulässig sei.
                    Insoweit habe die IHK keine rechtlich relevanten neuen
                    Gesichtspunkte vorgetragen. Vor allem aber wäre die
                    IHK mit einem Prozesserfolg kaum glücklich geworden. Der
                    Anschluss- und Benutzungszwang war den Gewerbebetrieben nämlich
                    nur so lange lästig, wie sie noch die Möglichkeit hatten,
                    den Gewerbemüll unter dem Deckmantel der Scheinverwertung
                    los zu werden. Für das nicht ausgeschöpfte verpflichtende
                    Behältervolumen wurden sie vom Lahn-Dill-Kreis dann dennoch
                    in Anspruch genommen. Inzwischen hat sich die
                    Situation total verändert. Die Wege der Scheinverwertung,
                    die am Ende in Einfachstdeponien insbesondere in den neuen
                    Bundesländern endeten, sind seit dem 1. Juni d. J.
                    verschlossen. Die Gewerbebetriebe müssen froh sein, über
                    den Anschluss- und Benutzungszwang ihre hausmüllähnlichen
                    Gewerbeabfälle zu den günstigen Hausmülltarifen des
                    Lahn-Dill-Kreises entsorgen zu dürfen. Wollten die
                    Unternehmen, als Konsequenz aus einem obsiegenden Urteil der
                    IHK, ihre Abfälle über den freien Markt * jetzt
                    gesetzeskonform * entsorgen, müssten sie deutlich höhere
                    Preise bezahlen. |