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Bericht IHK verliert Prozess um Abfallgebühren

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem weiteren Klageverfahren die Abfallgebühren des Lahn-Dill-Kreises bestätigt. Kläger ist die Industrie- und Handelskammer zu Dillenburg. Schwerpunktmäßig ging es um die Gewerbemüllentsorgung, speziell um den Anschluss- und Benutzungszwang für Gewerbebetriebe.

Landrat Dr. Karl Ihmels begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, auch wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorläge. Die Klage sei seiner Einschätzung nach von der Entwicklung überholt worden. Sie resultiere offensichtlich auch aus der seinerzeit von der CDU inszenierten Stimmungsmache.

Einerseits habe nämlich das Bundesverwaltungsgericht bereits vor einiger Zeit in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang für Gewerbebetriebe zulässig sei. Insoweit habe die IHK keine rechtlich relevanten neuen Gesichtspunkte vorgetragen.

Vor allem aber wäre die IHK mit einem Prozesserfolg kaum glücklich geworden. Der Anschluss- und Benutzungszwang war den Gewerbebetrieben nämlich nur so lange lästig, wie sie noch die Möglichkeit hatten, den Gewerbemüll unter dem Deckmantel der Scheinverwertung los zu werden. Für das nicht ausgeschöpfte verpflichtende Behältervolumen wurden sie vom Lahn-Dill-Kreis dann dennoch in Anspruch genommen.

Inzwischen hat sich die Situation total verändert. Die Wege der Scheinverwertung, die am Ende in Einfachstdeponien insbesondere in den neuen Bundesländern endeten, sind seit dem 1. Juni d. J. verschlossen. Die Gewerbebetriebe müssen froh sein, über den Anschluss- und Benutzungszwang ihre hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zu den günstigen Hausmülltarifen des Lahn-Dill-Kreises entsorgen zu dürfen. Wollten die Unternehmen, als Konsequenz aus einem obsiegenden Urteil der IHK, ihre Abfälle über den freien Markt * jetzt gesetzeskonform * entsorgen, müssten sie deutlich höhere Preise bezahlen.



 
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