Mit deutlichen
Worten kritisiert Roland Wegricht, Sozialdezernent und
hauptamtlicher Kreisbeigeordneter des Lahn-Dill-Kreises, den
am 05.10.05 vom Bundeskabinett verabschiedeten
Gesetzesentwurf zur Veränderung des Bundesanteils an den
kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung aller
Arbeitslosengeld II-Bezieher.
Für den Lahn-Dill-Kreis würde
die rückwirkend ab 1.1.2005 geplante Veränderung der
Bundesbeteiligung von 29,1% auf 0 % zu einer
Ergebnisverschlechterung von jeweils über 8 Millionen Euro
in den Wirtschaftsjahren 2005 und 2006 führen. Die tatsächlichen
Auswirkungen der so genannten Hartz IV-Reform auf die
kommunalen Haushalte seien bislang kaum einschätzbar,
geschweige denn bis Ende 2006 seriös berechenbar. Hier sei
nur an Unwägbarkeiten auf dem Energiemarkt erinnert, die
voraussichtlich erst im Jahr 2006 auf die kommunalen Kosten
durchschlagen würden. Offensichtlich sollen hier
Fehlkalkulationen des Bundes und finanzielle Risiken eines
handwerklich umstrittenen Gesetzes auf die kommunale Ebene
abgewälzt werden, so Roland Wegrich.
Er appelliert an die drei
heimischen Bundestagsabgeordneten sich für die kommunalen
Interessen einzusetzen. Mit *virtuellen Entlastungen"
von angeblich 2,5 Mrd. Euro für alle deutschen Kommunen könnten
keine realen Verluste von 8 Mio. Euro jährlich im
Lahn-Dill-Kreis ausgeglichen werden. Alle Bemühungen zur
Haushaltskonsolidierung würden so ad absurdum geführt.
Die Arbeitsmarktreform *Hartz
IV" habe nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn starke und
handlungsfähige Kommunen ihre regionalen Kompetenzen in
dieses schwierige Geschäft einbringen können. Wenn buchstäblich
kaum noch ein Cent für die erforderliche psychosoziale
Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und
-Bezieher, etwa für Kinderbetreuungsprojekte, in die Hand
genommen werden könne, sei das eigentliche Ziel der *Hartz-IV-Reform",
die Vermittlung in Arbeit, immer schwieriger zu realisieren.
Wegricht hegt die Hoffnung,
dass der vorliegende Gesetzesentwurf den Bundesrat nicht
passieren wird. Die kommunale Seite müsse alle Möglichkeiten
nutzen, um auf die bedrohliche Situation hinzuweisen.
Zum Hintergrund: Das zum 1.
Januar 2005 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch II weist in
§ 6 den Landkreisen und kreisfreien Städten die
finanzielle Verantwortung für die Kosten der *Unterkunft
und Heizung" gem. § 22 für alle Bezieher von
Arbeitslosengeld II zu. Im Vermittlungsverfahren wurde im
Dezember 2004 eine so genannte Revisionsklausel in das
Gesetz eingeführt, die eine zu überprüfende
Bundesbeteiligung an diesen Kosten vorsieht. Seit Januar
2005 wurden den kommunalen Gebietskörperschaften monatlich
29,1 % der Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Mit
dem Gesetzesentwurf vom 05.10.05 soll diese Erstattung zunächst
für die Jahre 2005 und 2006 vollständig eingestellt bzw.
zurückgefordert werden. Der Gesetzesentwurf ist jedoch im
Bundesrat zustimmungspflichtig. |