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Bericht Zusätzliche Kosten ALG II

Mit deutlichen Worten kritisiert Roland Wegricht, Sozialdezernent und hauptamtlicher Kreisbeigeordneter des Lahn-Dill-Kreises, den am 05.10.05 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Veränderung des Bundesanteils an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung aller Arbeitslosengeld II-Bezieher.

Für den Lahn-Dill-Kreis würde die rückwirkend ab 1.1.2005 geplante Veränderung der Bundesbeteiligung von 29,1% auf 0 % zu einer Ergebnisverschlechterung von jeweils über 8 Millionen Euro in den Wirtschaftsjahren 2005 und 2006 führen. Die tatsächlichen Auswirkungen der so genannten Hartz IV-Reform auf die kommunalen Haushalte seien bislang kaum einschätzbar, geschweige denn bis Ende 2006 seriös berechenbar. Hier sei nur an Unwägbarkeiten auf dem Energiemarkt erinnert, die voraussichtlich erst im Jahr 2006 auf die kommunalen Kosten durchschlagen würden. Offensichtlich sollen hier Fehlkalkulationen des Bundes und finanzielle Risiken eines handwerklich umstrittenen Gesetzes auf die kommunale Ebene abgewälzt werden, so Roland Wegrich.

Er appelliert an die drei heimischen Bundestagsabgeordneten sich für die kommunalen Interessen einzusetzen. Mit *virtuellen Entlastungen" von angeblich 2,5 Mrd. Euro für alle deutschen Kommunen könnten keine realen Verluste von 8 Mio. Euro jährlich im Lahn-Dill-Kreis ausgeglichen werden. Alle Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung würden so ad absurdum geführt.

Die Arbeitsmarktreform *Hartz IV" habe nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn starke und handlungsfähige Kommunen ihre regionalen Kompetenzen in dieses schwierige Geschäft einbringen können. Wenn buchstäblich kaum noch ein Cent für die erforderliche psychosoziale Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -Bezieher, etwa für Kinderbetreuungsprojekte, in die Hand genommen werden könne, sei das eigentliche Ziel der *Hartz-IV-Reform", die Vermittlung in Arbeit, immer schwieriger zu realisieren.

Wegricht hegt die Hoffnung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf den Bundesrat nicht passieren wird. Die kommunale Seite müsse alle Möglichkeiten nutzen, um auf die bedrohliche Situation hinzuweisen.

Zum Hintergrund: Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch II weist in § 6 den Landkreisen und kreisfreien Städten die finanzielle Verantwortung für die Kosten der *Unterkunft und Heizung" gem. § 22 für alle Bezieher von Arbeitslosengeld II zu. Im Vermittlungsverfahren wurde im Dezember 2004 eine so genannte Revisionsklausel in das Gesetz eingeführt, die eine zu überprüfende Bundesbeteiligung an diesen Kosten vorsieht. Seit Januar 2005 wurden den kommunalen Gebietskörperschaften monatlich 29,1 % der Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Mit dem Gesetzesentwurf vom 05.10.05 soll diese Erstattung zunächst für die Jahre 2005 und 2006 vollständig eingestellt bzw. zurückgefordert werden. Der Gesetzesentwurf ist jedoch im Bundesrat zustimmungspflichtig.



 
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